Verkaufsangebot für ein Einfamilienhaus, ca. 160 m² Wohnfläche, aufgeteilt in zwei Einheiten, eigenes Grundstück ca. 1.000 m², in 21224 Sottorf-Rosengarten
Kaufpreis
448.000,00 €
zzgl. Nebenkosten;
1,79% Maklercourtage inkl. ges. MwSt. zahlbar jeweils von Käufer und Verkäufer,
ca.1,5% Notar- und Gerichtskosten zahlbar durch den Käufer
5,0% Grunderwerbssteuer (Niedersachsen) zahlbar durch den Käufer
Grundstücksgröße 1.000 m² - Eigenland - geeignet für neues EFH oder ggf. 2x DHH
Baujahr des Wohngebäudes 1978
Wohnfläche ca. 160 m² - aufgeteilt auf zwei Wohneinheiten
Zimmer 2 x 3
Garagenbau aus 2005
Pflichtangabe gem. GEG:
- Baujahr Gebäude: 1978
- Baujahr Anlagentechnik: 2000
- Energieträger: Erdgas H
- Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis
- Energieverbrauchskennwert: 212,3 kWh/(m²a)
- Energieeffizienzklasse: G
GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen
Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV, wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021. Bis dahin werden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt, ab dem 01.05.2021 dann nach GEG. Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich!
Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig. Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG.
Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant. Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG.
Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben. Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.
Das Objekt:
Wir bieten Ihnen hier zum Verkauf ein beeindruckend ruhig gelegenes, bebautes Grundstück in Sottorf bei HH-Harburg in der Gemeinde Rosengarten an.
Bebaut mit einer Garagenanlage im vorderen Bereich, einem Wohngebäude, ehemals als Werkstatt für einen Tischler genutzt und momentan in zwei Wohneinheiten aufgeteilt, wurde dieses durch eine Familie als Mehrgenerationenhaus genutzt.
Der rückwärtige Bereich bietet in einen Carport Platz für bis zu drei Fahrzeuge und ist mit einer Werkstatteinheit, direkt am Wohngebäude anschließend, bebaut.
Das Grundstück liegt in einer Einbahnstraße und nach Westen, zur Sonnenseite am Abend, ausgerichtet. Traumhaft ruhig.
Im Garten steht ein Gartenhaus zur Verfügung.
Dieses wunderbare Grundstück eignet sich gegebenenfalls auch zur Neubebauung mit einem Einfamilienhaus oder für zwei Doppelhaushälften unter Beibehaltung der vorderen, sehr solide gebauten Garageneinheit aus 2005.
Die Lage:
Willkommen in Sottorf, einem idyllischen und ruhigen Ort in der schönen Gemeinde Rosengarten.
Die Gemeinde Rosengarten gehört mit den Ortschaften Sottorf, Vahrendorf, Ehestorf und Alvesen zu den bevorzugten Wohnlagen der Region.
Diese zeichnen sich durch ihre Naturlage und die ausgezeichnete Anbindung an die Stadt Hamburg mit dem Stadtteil Harburg aus.
Ebenso sind Buchholz i.d. Nordheide, Fleestedt, Hittfeld oder auch Buxtehude zügig erreichbar. Kindergärten, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten sind hier keine Fremdwörter und ebenfalls vorhanden.
Bereits nach wenigen Fahrminuten erreichen Sie die Hamburgische Landesgrenze und die Autobahnanschlüsse Richtung Norden oder Süden.
Weiter in Richtung Niedersachsen und bereits in direkte Nachbarschaft erschließt sich Ihnen eine traumhafte Landschaft für viele Freizeitaktivitäten wie z.B. Reiten, Radfahren, Laufen.